Das EU-Bio-Logo wurde am 1. Juli 2010 eingeführt. Das grüne Logo zeigt die Sterne der Europäischen Union in Form eines stilisierten Blattes. Es gewährleistet eine einheitliche Kennzeichnung aller in den EU-Staaten erzeugten Produkte aus ökologischem Landbau. Nach einer zweijährigen Übergangszeit ist das EU-Bio-Logo seit Juli 2012 verbindlich. Grundlage für die Vergabe des EU-Bio-Siegels ist die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung.
Wesentliche Kriterien für die Verleihung des EU-Bio-Siegels sind:
• In den Produkten oder Lebensmitteln dürfen höchstens 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Materialien enthalten sein.
• Mindestens 95 Prozent der Inhaltsstoffe stammen aus ökologischem Anbau.
Als weitere Information für die Verbraucher findet sich auf der Verpackung neben dem Logo ein so genannter Kontrollcode. Dieser schlüsselt auf, welche Öko-Kontrollstelle beziehungsweise Kontrollbehörde die Zertifizierung als Ökoprodukt vorgenommen hat. Außerdem sind neben dem Logo Angaben zur Herkunft der verschiedenen Rohstoffe vermerkt.
Das EU-Bio-Siegel oder Bio-Logo gewährleistet, dass strenge Richtlinien mit Blick auf Natur- und Tierschutz eingehalten werden. Konkret bedeutet dies:
Bio-Bauern müssen beispielsweise ihre Tiere artgerecht halten. Dazu gehört genügend Auslauf sowie ökologisch produziertes Futter ohne Antibiotika und Mittel zur Wachstumsförderung. Beim Ackerbau sind die Landwirte verpflichtet, auf einen Wechsel der Fruchtfolge zu achten, um ein Auslaugen der Böden auf Dauer zu verhindern. Außerdem ist die Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel verboten.
Um die Einhaltung der Vergabe-Kriterien sicherzustellen, werden Bio-Betriebe einmal im Jahr einem Kontrollbesuch unterzogen, auch unangemeldete Stichproben sind möglich. Damit sich Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen lassen, sind die Betriebe darüber hinaus verpflichtet, ihre Arbeit genau zu dokumentieren.
Die Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Siegel wurde eingeführt, um den Verbrauchern die Orientierung zwischen bis dahin ganz unterschiedlichen Bio-Kennzeichnungen zu erleichtern sowie europaweit Mindeststandards für den ökologischen Landbau zu schaffen.
Neben diesem einheitlichen EU-Bio-Siegel steht es den Erzeugern nach wie vor frei, ihre ökologischen Produkte zusätzlich mit dem deutschen Bio-Siegel oder dem Gütesiegel verschiedener Bioverbände zu kennzeichnen. Die Vergabe von Prüfsiegeln deutscher Bio-Verbände unterliegt in der Regel strengeren Kriterien als die der EU-Bio-Verordnung. Gleichwohl ist die Auszeichnung mit dem EU-Bio-Logo die Grundlage für eine solche Verbandsauszeichnung. Eine Zertifizierung mit einem Verbandssiegel ohne das EU-Bio-Siegel ist nicht möglich.